Ablauf & Kosten
Ich behandle Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Beihilfe-Empfänger, sowie Selbstzahler.
Wie läuft die Psychotherapie ab?
Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgen zur Diagnosestellung und Einschätzung der Weiterbehandlung 1 bis 3 Sprechstundensitzungen. Die anschließende Psychotherapie kann in Form einer Akutbehandlung (12 Sitzungen), einer Kurzzeit- (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) geführt werden.
Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie werden dann 2 bis 4 probatorische Sitzungen durchgeführt. Diese Stunden dienen dem intensiveren Kennenlernen. Der Erfolg einer Therapie hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob eine vertrauensvolle Basis entsteht. Wenn wir beide zu der Meinung kommen, dass eine gute Zusammenarbeit möglich ist, stelle ich einen Antrag bei ihrer Kasse oder Beihilfe.
Die probatorische Phase entfällt, sollte eine Akuttherapie zur Stabilisierung notwendig sein. Ziel ist hier rasche Unterstützung und eine Vorbereitung auf eine anschließende Psychotherapie.
In allen Fällen ist eine Therapieverlängerung möglich.
Kostenübernahme
Die Kosten der Psychotherapie werden von den gesetzlichen (Kassenzulassung) und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernommen.
Sind Sie privat versichert, sind die Modalitäten der Kostenübernahme je nach privater Krankenkasse unterschiedlich. Am besten erfragen Sie diese direkt bei ihrem Kostenträger und lassen sich die Antragsformulare zusenden. Üblicherweise werden die ersten 4 Therapiestunden (probatorische Sitzungen) auch ohne Antragstellung erstattet. Ich stehe Ihnen hierbei gerne mit meiner Erfahrung zur Seite.
Selbstverständlich kann die Behandlung auch als Selbstzahler erfolgen. Der Umfang wird entsprechend Ihrem Bedarf vereinbart.
Mein Honorar berechnet sich pro Sitzung (50 Minuten) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).